Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen
Auftraggeber
und
Klaus Jogwer
Schozach
Im Lug 40
D-74360 Ilsfeld
sowie eingesetzte Personen von Seiten Herrn Jogwer
-nachstehend Referent genannt-
Gegenstand des Vertrages
Ziel der Vertragsparteien ist die Schaffung eines freien Mitarbeiter-Verhältnisses. Der Referent wird dabei als Trainer für Softwareprodukte und / oder für die Programmierung von Individualsoftware im Bereich MS Office SQL Datenbanken tätig sein.
Beide Vertragsparteien sind sich einig, dass durch diesen Vertrag kein Angestelltenvertrag geschlossen wird. Damit entfallen Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und alle sonstigen sozialen Leistungen.
Seminare und Schulungen
Seminarinhalt
Bei allen Seminaren, die Bestandteil des aktuellen Seminarprogrammes sind, verpflichtet sich der Referent, im wesentlichen nach der Inhaltsbeschreibung des Seminarkatalogs vorzugehen. Abweichungen, die aus Anregungen aus dem Seminarteilnehmerkreis resultieren, können dabei berücksichtigt werden. Der Seminarinhalt wird zwischen dem Auftraggeber und dem Referent abgestimmt.
Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort wird vom Auftraggeber festgelegt
Seminardauer
Die Seminardauer richtet sich nach dem Seminarprogramm. Eine davon abweichende Dauer muss zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
Seminarcharakter
Der Inhalt wird mit Fallbeispielen, Gruppenarbeit sowie Übungen am PC mit Trainerpräsentationen umgesetzt.
Seminarunterlagen und Lehrmittel
In der Regel werden die Unterlagen von www.herdt.de bezogen. Erfolgt die Bereitstellung durch den Referent, so sind diese mit dem individuellen Titelblatt von www.EnterTrainment.de versehen und werden zum Selbstkostenpreis weiter gereicht. Ein direktes selbst bestellen durch den Auftraggeber ist ebenfalls möglich und wird jeweils drei Wochen vor Seminarbeginn festgelegt.
Dem Referent stehen von Seiten des Auftraggebers Beamer, Flip-Chart und Stifte, sowie ein Trainer-PC zur Verfügung.
Nutzung von Hard- und Software
Der Auftraggeber stellt, falls für ein Seminar erforderlich, Informationen über Hard- und Software zur Verfügung. Der Referent hat ggf. auch die Möglichkeit sich vor Ort in die Besonderheiten des Unternehmens einzuarbeiten.
Nutzung von Arbeitsräumen
Soweit der Referent funktionsbedingt beim Auftraggeber anwesend sein muss, stellt der Auftraggeber einen entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung.
Honorar
Der Auftraggeber zahlt für die aufgewendete Zeit den vereinbarten Tagessatz. Dieser bezieht sich auf ca. sieben Stunden Seminarzeit pro Tag einschließlich Pausenzeiten. Der aktuelle Tagessatz wird nach Absprache festgelegt zuzüglich der jeweils gültigen MwSt, zur Zeit 16 %
Für Seminare, außerhalb 30 km um Ilsfeld, werden 0,30 Euro Fahrtkosten je Kilometer plus evtl. anfallender Übernachtungskosten vom Auftraggeber übernommen.
Terminbindung / -absage
Eine Terminabsprache zwischen dem Auftraggeber und dem Referent ist grundsätzlich bindend und wird mindestens per E-Mail erfolgen. Wird ein Seminar durch den Auftraggeber bis zu zehn Tage vor Seminarbeginn storniert oder verschoben, so fallen die Seminarkosten ohne Fahrtkosten an. Bei Stornierung vor dieser Zeit entstehen dem Auftraggeber daraus keine Kosten.
Geheimhaltungspflicht
Der Referent nimmt eine Vertrauensstellung ein. Dies erfordert unbedingte Verschwiegenheit gegenüber Mitarbeitern, Dritten und allen anderen Außenstehenden, über alle geschäftlichen und persönlichen Daten.
Die Geheimhaltungspflicht und die Wahrung des Datengeheimnisses bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages für den Auftragnehmern bestehen.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtige wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedüftige Lücke offenbar wird.